x
Expertenrat

Kann ich die Förderung für die Baubegleitung nachträglich ergänzen, wenn diese im ursprünglichen Antrag nicht aufgeführt war?

Frage von Nicolas D. am 24.04.2026 

Ich habe einen Antrag für eine Einzelmaßnahme (Fenstertausch) beim BAFA gestellt. Der Antrag wurde bislang noch nicht genehmigt und befindet sich noch in Bearbeitung. Der Bauherr wünscht bei der Umsetzung des Projektes keine Baubegleitung, weshalb ich diese im BAFA-Antrag auch nicht beantragt habe.

Die Erstellung der TPB und des TPN werden allerdings (meines Wissens) auch über die Baubegleitung gefördert. Da ich den Antrag bereits gestellt habe, stellt sich mir nun die Frage, ob ich nachträglich die Förderung für Bauüberwachung stellen kann und somit die Erstellung der TPB sowie der TPN gefördert bekomme, oder ob dies nicht mehr möglich ist?

Wäre es möglich, den Antrag zu stornieren und mit Bauüberwachung neu zu stellen, oder ist die Maßnahme dann für 6 Monate durch das BAFA gesperrt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei identischen Maßnahmen zu einer Sperre von 6 Monaten. Im FAQ zur BEG-EM-Förderung heißt es aber: "Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden in den Förderrichtlinien BEG WG, BEG NWG sowie BEG EM unter Nummer 8.3 benannt. Bis zur jeweiligen Höchstgrenze kann eine Förderquote von 50 % in Anspruch genommen werden. Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, sind mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme förderfähig. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung innerhalb der jeweiligen Maßnahme mit beantragt werden."

Wir empfehlen, den Fall hier individuell mit dem BAFA zu besprechen. Experten erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo