Ich habe einen Antrag für eine Einzelmaßnahme (Fenstertausch) beim BAFA gestellt. Der Antrag wurde bislang noch nicht genehmigt und befindet sich noch in Bearbeitung. Der Bauherr wünscht bei der Umsetzung des Projektes keine Baubegleitung, weshalb ich diese im BAFA-Antrag auch nicht beantragt habe.
Die Erstellung der TPB und des TPN werden allerdings (meines Wissens) auch über die Baubegleitung gefördert. Da ich den Antrag bereits gestellt habe, stellt sich mir nun die Frage, ob ich nachträglich die Förderung für Bauüberwachung stellen kann und somit die Erstellung der TPB sowie der TPN gefördert bekomme, oder ob dies nicht mehr möglich ist?
Wäre es möglich, den Antrag zu stornieren und mit Bauüberwachung neu zu stellen, oder ist die Maßnahme dann für 6 Monate durch das BAFA gesperrt?
Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei identischen Maßnahmen zu einer Sperre von 6 Monaten. Im FAQ zur BEG-EM-Förderung heißt es aber: "Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden in den Förderrichtlinien BEG WG, BEG NWG sowie BEG EM unter Nummer 8.3 benannt. Bis zur jeweiligen Höchstgrenze kann eine Förderquote von 50 % in Anspruch genommen werden. Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, sind mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme förderfähig. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung innerhalb der jeweiligen Maßnahme mit beantragt werden."
Wir empfehlen, den Fall hier individuell mit dem BAFA zu besprechen. Experten erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625.