Wir haben 2022 einen gemeinsamen Antrag auf Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, Dach) und Heizungsaustausch gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor und da die Kosten die maximale Summe von 60.000 € / Wohneinheit übersteigen, wollen wir nun nur die Maßnahme „Dach“ herausnehmen und den Verzicht erklären.
Ist dies möglich? Wir wollen jetzt nur auf die Maßnahme Dach verzichten und alles andere bleibt wie beantragt und genehmigt bestehen. Können wir das machen oder macht das BAFA dann Probleme?
Das ist in der Regel möglich, sofern Sie den Verwendungsnachweis noch nicht eingereicht haben. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass ab dem Zeitpunkt des Verzichts sechs Monate Sperrfrist gelten. In dieser dürfen Sie keine BAFA-Anträge für identische Maßnahmen einreichen. Alternativ bleibt Ihnen dann beispielsweise der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie ohne Sperrfrist nachträglich nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Insgesamt lassen sich auf diese Weise bis zu 40.000 Euro verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Einkommenssteuer absetzen.
Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.