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Expertenrat

Kann ich die Förderung für eine Maßnahme erneut beantragen?

Frage von Moritz P. am 29.10.2025 

Es wurde 2024 bereits ein BAFA-Antrag ausgestellt, in dem alle möglichen Maßnahmen angekreuzt wurden. Nun soll für dieses Jahr ein weiterer Antrag ausgestellt werden, geht das? Immerhin liegt ja schon für jede Maßnahme ein Antrag vor. Die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa Fördermittel für die Dämmung der Fassade an verschiedenen Seiten des Hauses, ist das problemlos möglich. 


Aber: Stornieren Sie den Antrag zunächst, gilt eine Sperrfrist von sechs Monaten, bevor Sie den Antrag erneut stellen können. Damit das funktioniert, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Arbeiten noch nicht begonnen haben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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