Muss mir bis zum Ende des Bewilligungszeitraums die Rechnung der Maßnahme vorliegen und bezahlt sein? Und habe ich dann die 6 Monate Zeit, um diese, also den sogenannten Verwendungszweck, beim BAFA vorzulegen? Oder wenn ich die Rechnung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht habe, muss ich diesen dann verlängern?
Nach Rücksprache mit dem BAFA sind die ausgeführten Arbeiten nur dann förderbar, wenn die Zahlungen zwischen der Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraums geleistet wurden. Eine Ausnahme besteht bei Ratenzahlungen. Hier können Zahlungen innerhalb der Mindestnutzungsdauer für bis zu 10 Jahre erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens eine Rate innerhalb des Bewilligungszeitraums bezahlt worden ist. Gleiches gilt für Mietkauf, Miete, Leasing oder Contracting. Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Energiebezug berücksichtigt das BAFA dabei jedoch nicht.