x
Expertenrat

Muss ich alle Rechnungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bekommen und beglichen haben?

Frage von Gisela P. am 21.07.2025 

Muss mir bis zum Ende des Bewilligungszeitraums die Rechnung der Maßnahme vorliegen und bezahlt sein? Und habe ich dann die 6 Monate Zeit, um diese, also den sogenannten Verwendungszweck, beim BAFA vorzulegen? Oder wenn ich die Rechnung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht habe, muss ich diesen dann verlängern?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit dem BAFA sind die ausgeführten Arbeiten nur dann förderbar, wenn die Zahlungen zwischen der Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraums geleistet wurden. Eine Ausnahme besteht bei Ratenzahlungen. Hier können Zahlungen innerhalb der Mindestnutzungsdauer für bis zu 10 Jahre erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens eine Rate innerhalb des Bewilligungszeitraums bezahlt worden ist. Gleiches gilt für Mietkauf, Miete, Leasing oder Contracting. Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Energiebezug berücksichtigt das BAFA dabei jedoch nicht.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo