Kann ich einen bestehenden Antrag bei der BAFA in Teilen zurückziehen oder muss ich dann einen neuen Antrag stellen?
In der Regel ist es möglich, auf die Förderung einzelner Maßnahmen zu verzichten, wenn es sich um einen Antrag für mehrere Maßnahmen handelt. Informieren Sie den Fördergeber darüber mit einem formlos unterschriebenen Schreiben. Außerdem reichen Sie den Verwendungsnachweis nur für die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen ein.
Nicht möglich ist hingegen eine Teilauszahlung der Förderung. Das heißt: Haben Sie Zuschüsse für mehrere Maßnahmen beantragt, erhalten Sie diese auch erst dann, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind (oder die Förderung in Teilen storniert wurde).
Denken Sie daran: Möchten Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme erneut beantragen, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten.