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Expertenrat

Wir haben bereits eine neue Heizung einbauen lassen. Können wir nachträglich noch von der BAFA- zur KfW-Förderung wechseln?

Frage von Antje I. am 27.09.2024 

Ich bin etwas am Verzweifeln, da ich von jedem andere Informationen erhalte. Nun zu meinem Anliegen:

Ist ein Wechsel von der BAFA zur KfW Förderung möglich?

Daten:
- Antrag BAFA 20.12.2022
- Lieferungs- und Leistungsvertrag unterschrieben am 23.02.2024
- Zahlung Heizkessel Eta am 14.03.2024
- Einbau erfolgt im Oktober 2024.

Da der Vorhabenbeginn vor dem 31.08.2024 war, fallen wir in die Übergangsfrist, ist das korrekt? So dass wir den Antrag bei der BAFA stornieren können und einen bis 30.11.2024 bei der KfW stellen können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu beantragen. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt dabei generell der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Haben Sie den Vertrag vor dem 31. August 2024 geschlossen, dürfen Sie den Antrag ausnahmsweise nachträglich stellen. Das muss spätestens am 30. November erfolgen.

Sie erfüllen erst einmal alle Voraussetzungen für einen Wechsel von der BAFA- zur KfW-Förderung. Hinderlich könnte allerdings sein, dass Sie zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns noch eine nicht stornierte BAFA-Förderung hatten. Wir empfehlen, diesen Punkt fallspezifisch mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese müssen den Antrag später genehmigen und geben eine rechtsverbindliche Antwort. Ansprechpartner der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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