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Expertenrat

Die verbauten Terrassen- und Balkontüren haben einen U-Wert von 1,1 W/m²K. Bekomme ich dennoch Fördermittel?

Frage von Franz T. am 02.01.2023 

Ich habe eine BAFA-Förderung beantragt und habe jetzt festgestellt, dass meine Terrassentür und Balkontüren einen U wert von 1,1 haben. Ist das korrekt?
Die Fenster sind dreifachverglast.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich fordert der Fördergeber einen U-Wert von 0,95 W/m²K, wenn Sie Fördermittel für neue Fenster- und Fenstertüren beantragen wollen. Handelt es sich um barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren, ist jedoch auch ein U-Wert von 1,1 W/m²K zulässig. Haben Sie Fördermittel für Letztere beantragt und die Türen erfüllen die Anforderungen an die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627, erhalten Sie Fördermittel vermutlich. Andernfalls kann es passieren, dass Sie die Vorgaben nicht einhalten und keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Erfüllen Ihre Fenstertüren die Anforderungen an den Einbruchschutz und Sie haben die Förderung falsch beantragt, können Sie das nachträglich ändern. Dazu laden Sie ein formlos unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch. Unter Umständen benötigen Sie dazu auch eine angepasste TPB von Ihrem Energieberater.

Wie empfehlen, das Thema mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten zu besprechen. Da dieser letztlich die Einhaltung der Vorgaben prüfen und den technischen Projektnachweis erstellen muss.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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