Ich habe eine BAFA-Förderung beantragt und habe jetzt festgestellt, dass meine Terrassentür und Balkontüren einen U wert von 1,1 haben. Ist das korrekt?
Die Fenster sind dreifachverglast.
Grundsätzlich fordert der Fördergeber einen U-Wert von 0,95 W/m²K, wenn Sie Fördermittel für neue Fenster- und Fenstertüren beantragen wollen. Handelt es sich um barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren, ist jedoch auch ein U-Wert von 1,1 W/m²K zulässig. Haben Sie Fördermittel für Letztere beantragt und die Türen erfüllen die Anforderungen an die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627, erhalten Sie Fördermittel vermutlich. Andernfalls kann es passieren, dass Sie die Vorgaben nicht einhalten und keine finanzielle Unterstützung erhalten.
Erfüllen Ihre Fenstertüren die Anforderungen an den Einbruchschutz und Sie haben die Förderung falsch beantragt, können Sie das nachträglich ändern. Dazu laden Sie ein formlos unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch. Unter Umständen benötigen Sie dazu auch eine angepasste TPB von Ihrem Energieberater.
Wie empfehlen, das Thema mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten zu besprechen. Da dieser letztlich die Einhaltung der Vorgaben prüfen und den technischen Projektnachweis erstellen muss.