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Expertenrat

Wir wollen das Bad barrierefrei umgestalten. Bekommen wir Fördermittel und was ist dabei zu beachten?

Frage von Jasmine F. am 02.05.2023 

Derzeit sind mein Mann und ich dabei, das Badezimmer barrierefrei zu planen bzw. dieses dann auch so schnell wie möglich umzusetzen. Vorab möchten wir festhalten, dass wir beide keine körperliche Behinderung haben und in keine Pflegestufe eingestuft sind. Wir werden die Kosten der Sanierung mit eigenen Mitteln finanzieren und keinen Kredit benötigen.

Nun unsere Fragen:
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderung?
Welche Voraussetzungen muss man für einen Zuschuss / Förderung erfüllen?
Wo und wann beantragen wir einen Zuschuss / Förderung?
Was muss ansonsten noch beachtet werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Unterschied zwischen Förderung und Zuschuss gibt es nicht. Beantragen Sie Fördermittel für die barrierefreie Badsanierung, bekommen Sie einen Zuschuss. Alternativ gibt es günstige Darlehen der KfW (ohne Zuschuss) und einen Zuschuss der Pflegekasse (nur mit Pflegestufe). In Ihrem Fall kommen Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent infrage, die Sie über das KfW-Programm 455-B erhalten. Hierfür sind technische Mindestanforderungen einzuhalten, die sich vor allem auf Größen und Höhen von Einrichtungsgegenständen sowie Bewegungsflächen vor diesen beziehen. Einen Überblick gibt das KfW-Merkblatt für technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen


Erfüllen Sie die dort genannten Vorgaben, beantragen Sie die Förderung vor dem Beginn der Badsanierung online über das Zuschussportal der KfW. Da in diesem Jahr noch keine Gelder freigegeben sind, ist das zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Wir Informieren auf der Seite "Förderung für barrierefreie Badsanierung - Zuschuss oder Kredit" und in unserem Newsletter darüber, wenn sich das ändert. Wichtig: Nach dem Beginn der Sanierung können Sie die KfW-Förderung für den barrierefreien Badumbau nicht mehr beantragen.

Für alle Arbeiten, die nicht von der KfW-Förderung abgedeckt sind, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten steuerliche geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Badsanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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