In ein paar Wochen kommt es zum Kaufabschluss unserer Immobilie. Die Modernisierung könnte dann beginnen, kann man jetzt schon einen Antrag auf Förderung stellen, wenn es erst in 2 Monaten losgeht? Und kann man zuerst die Heizung modernisieren und später die Fenster oder muss alles zusammen beantragt werden?
Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) sind generell vor dem Vorhabensbeginn oder vor dem Kaufabschluss zu stellen. Dazu haben Sie die Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens über das Programm 151/152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" oder einmaliger Zuschüsse über das Programm "430 - Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss". Bei beiden Varianten ist ein Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste zurate zu ziehen. Während die Förderung der Darlehen bei der Hausbank zu stellen ist, können Anträge für die Zuschussvariante über das KfW-Onlineportal gestellt werden. Mehr über die Beantragung der Fördermittel erklärt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen"
In einer geförderten Vor-Ort-Energieberatung kann dieser auch beurteilen, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt und welche Fördermöglichkeiten dabei gewählt werden können. Mehr über die staatlich bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung erklärt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "BAfA-Förderung für die Energieberatung"
Sofern die Heizung intakt ist, lohnt es sich meist die Maßnahmen an der Gebäudehülle zuerst zu erledigen. Denn durch diese sinkt der Wärmebedarf und die Heizung kann passgenau dimensioniert werden.