Ich bin in einer Erbengemeinschaft (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung). Die Miterben sind meine 2 Söhne mit jeweils 25 %. Ich beabsichtige, in naher Zukunft das Haus auf meine Kosten zu sanieren. Meine Söhne stimmen der Sanierung auch schriftlich zu. Kann ich unter diesen Voraussetzungen die staatlichen Fördermittel erhalten?
Das ist möglich. Unter Umständen ist eine schriftliche Zustimmung der Miterben nötig, um Fördermittel für die Sanierung zu beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
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