Ich kaufe gerade ein Haus, das ich sanieren möchte. Das Haus ist bezahlt und ich habe die Schlüssel, bin also Besitzer. Die Umtragung im Grundbuch zieht sich aber, sodass ich im Grundbuch vorgemerkt bin, aber noch nicht Eigentümer. Kann ich schon eine Förderung beantragen oder muss ich warten, bis ich Eigentümer bin?
In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer Einzelmaßnahmen am Gebäude sowie die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus. Die zuletzt genannten Förderangebote stehen laut Richtlinie allen Sanierern zur Verfügung. Ist der Kauf nicht abgeschlossen, kann dabei eine Sanierungserlaubnis des alten Eigentümers erforderlich sein.