Bei dem BAFA-Antrag für eine neue Heizung + Solarthermie kann nur eine Person eingetragen werden. Da meine Frau und ihr unverheirateter Bruder je zur Hälfte das elterliche Haus überschrieben bekommen haben, möchte ich gern wissen, was beim Antrag eingetragen werden muss. Schließlich kann ja auch jeder der beiden in der Einkommenssteuererklärung je zur Hälfte die Handwerkerkosten angeben. Könnten Sie mir bitte diesbezüglich eine Antwort zukommen lassen.
In diesem Fall kann jeder Eigentümer Anträge für die Förderung der Sanierung stellen. Wichtig ist, dass Sie die Obergrenze der förderbaren Summe der anrechenbaren Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht überschreiten. Lassen Sie sich außerdem eine Vollmacht bzw. eine Sanierungserlaubnis vom jeweils anderen Eigentümer geben.
Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sind Fördermittel für die Sanierung von Gemeinschaftseigentum von der WEG zu beantragen. Für Arbeiten am Sondereigentum kann jeder Eigentümer selbst Fördermittel beantragen. Auch hier gilt: Die maximale Höhe der anrechenbaren Kosten darf nicht überschritten werden.
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