Wir sanieren ein EFH zu einem Effizienzhaus 85. Das Dach ist schon saniert, die Fenster und Türen sind beauftragt, beides mit BAFA-Förderung (BEG EM). Bevor wir die Fassadendämmung in Auftrag geben: Kann ich BEG EM nutzen und für die Finanzierung trotzdem einen KfW-261 nutzen oder muss ich für eins von beidem entscheiden?
Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit nach Nummer 8.1. Für ein Gebäude können jedoch zwei oder mehr Anträge gestellt werden für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer), solange die in Nummer 8.3 festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben eingehalten werden."
Das heißt: Trennen Sie die Maßnahmen eindeutig und führen Sie Kosten nicht bei verschiedenen Förderprogrammen auf, können Sie die BEG-EM- und die BEG-WG-Förderung miteinander kombinieren. Wir empfehlen, das Vorhaben zuvor mit den Experten der KfW zu besprechen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer "0800 539 9013".
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