Es geht um die BAFA-Förderung für Wärmepumpen. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden - o. k.. Nun die Frage: Sind nur Hausbesitzer dazu berechtigt oder auch Nutznießer etc. - ist der Antrag auf Förderung also am Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer?
Antragsberechtigt sind alle, die Investitionen an Gebäuden tätigen. Dazu zählen unter anderem Hauseigentümer, Nutznießer, Mieter, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder auch Kommunen. Sind die Antragsteller nicht Eigentümer des Gebäudes, müssen Sie die Eigentümer über die Antragstellung und die Inanspruchnahme einer Förderung informieren. Der Eigentümer muss außerdem erklären, dass er die damit einhergehenden Verpflichtungen (Nutzungspflicht etc.) einhält.
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