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Expertenrat

Können nur Eigentümer Fördermittel für eine neue Heizung beantragen?

Frage von Ludger V. am 25.02.2023 

Es geht um die BAFA-Förderung für Wärmepumpen. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden - o. k.. Nun die Frage: Sind nur Hausbesitzer dazu berechtigt oder auch Nutznießer etc. - ist der Antrag auf Förderung also am Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Antragsberechtigt sind alle, die Investitionen an Gebäuden tätigen. Dazu zählen unter anderem Hauseigentümer, Nutznießer, Mieter, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder auch Kommunen. Sind die Antragsteller nicht Eigentümer des Gebäudes, müssen Sie die Eigentümer über die Antragstellung und die Inanspruchnahme einer Förderung informieren. Der Eigentümer muss außerdem erklären, dass er die damit einhergehenden Verpflichtungen (Nutzungspflicht etc.) einhält.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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