Ich habe ein Zweifamilienhaus und möchte 2 Maßnahmen aus meinem iSFP umsetzen. Fenstertausch und Dämmung der Gebäudehülle. Diese übersteigen die 60.000 € Wertgrenze der BAFA. Daher meine Frage: Sind die 60.000 € pro Jahr und pro Wohneinheit?
Ja, das ist richtig. Bei der BEG Förderung können Sie Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit anrechnen. Haben Sie zwei Wohneinheiten, können Sie dementsprechend jährlich Kosten in Höhe von 120.000 Euro fördern lassen. Nachzulesen ist das in der BEG EM Richtlinie unter Punkt 8.3.
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