Ich habe eine grundsätzliche Frage zur BAFA-Förderung. Können auch Maßnahmen in einem Haus gefördert werden, welches eine Baugenehmigung von 2011 hat, bisher aber nicht fertiggestellt wurde? Sprich, der Rohbau steht mit dem Dach. Ist es möglich, die förderfähigen Kosten nach der BAFA hierfür zu beantragen? In den Förderrichtlinien ist immer nur die Rede von einer Baugenehmigung, die bei Antragstellung 5 Jahre zurückliegt.
Nach Angaben des BMWi ist die Fertigstellung eines Rohbaus als Neubau förderbar, wenn Sie eine neue Baugenehmigung erhalten oder einen Änderungsantrag stellen, mit dem Sie eine höhere Effizienzhaus-Stufe oder eine EE-/NH-/Plus-Klasse erreichen. Die bisher angefallenen Kosten sowie die Kosten für den eventuellen Kauf des Rohbaus sind in diesem Fall nicht förderbar.