Bei unserem Umbauprojekt (energetische Modernisierung und Erweiterung um eine dritte WE) möchten wir gerne Fördermittel aus dem BEG und dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Baden-Württemberg kombinieren. Wie können wir die beiden Förderprogramme effizient kombinieren?
Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, können Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder ganzheitliche Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus beantragen. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie bereits beheizte Flächen um einen An- oder Ausbau erweitern. Entsteht eine neue Wohneinheit allein in einem An- oder Ausbau, wertet der Fördergeber dies als einen Neubau. Infrage kommt dafür dann lediglich eine Neubau-Förderung.
Eine Kombination mit anderen Förderangeboten ist grundsätzlich möglich, sofern die Förderrate nicht über 60 Prozent liegt. Um das sicherzustellen, informieren Sie BAFA/KfW über die ergänzende Förderung. Die Fördergeber reduzieren die BEG-Förderung dann so weit, dass Sie bei maximal 60 Prozent liegen. Eventuell bereits ausgezahlte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.
Wichtig zu wissen: Ohne konkrete Informationen zum Vorhaben und zum Objekt selbst sind fundierte Auskünfte zur Förderung an dieser Stelle leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten oder den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.