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Expertenrat

Kann ich BAFA-Förderung und Steuerbonus miteinander kombinieren, wenn die Kosten explodiert sind?

Frage von Kerstin B. am 21.11.2022 

Ich habe eine BAFA Bewilligung über 70 Tsd Euro Umstellung Heizung und 30 Tsd. Euro für die Gebäudehülle erhalten. Der Energieberater hat nur 100 Tsd beantragt, obwohl ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass es wohl nicht reichen würde.

Nun sind die Kosten derart explodiert, sodass ca. 80 Tsd. Euro mehr als beantragt für die Gebäudehülle angefallen sind. Diese wollte ich zumindest vom Finanzamt gefördert bekommen. Das wurde abgelehnt, da bereits eine BAFA Förderung für diese Kosten beantragt wurden.

Auf meine Anfrage, diese zusätzlichen Ausgaben sind doch tatsächlich angefallen und werden nicht von der BAFA berücksichtigt, teilte man mir mit "Pech gehabt". Ich versuchte diese Kosten anteilig auf Handwerker und Dienstleistungen zu bekommen (damit ich wenigstens etwas bekomme) auch das wurde mit der Begründung abgelehnt, es ist mit der Bewilligung BAFA nicht möglich.

Wo ist denn bitte da die Logik? Auf die Mehraufwendungen erhielt ich doch keine 20 % ,ich habe doch nicht doppelt abgerechnet.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall haben Sie vermutlich keine Möglichkeit, doch noch Fördermittel für die Zusatzkosten zu erhalten. Denn die BEG-Förderung ist für ein und dieselbe Maßnahme nicht mit dem Steuerbonus kombinierbar. Das BAFA weist in Bezug auf steigende Kosten daraufhin, die Fördersumme in ausreichender Höhe (über das Angebot hinaus) zu beantragen. Eine Anpassung der Kosten ist darüber hinaus auch 4 Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides möglich.

Ist dieser Zeitpunkt bereits verstrichen und Sie haben die BEG-Förderung noch nicht erhalten, können Sie diese stornieren. Sie haben dann noch keine Förderung und können den Steuerbonus für die Sanierung in voller Höhe in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die übrigen Kriterien zur steuerlichen Förderung.

Haben Sie die BEG-Förderung schon erhalten und es sind keine Maßnahmen hinzugekommen, ist eine Kombination wie eingangs beschrieben auch bei stark gestiegenen Kosten nicht möglich. Nachlesen können Sie das unter anderem in Punkt 8.7 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen."


Kommentare

Kerstin B.

Ich bedanke mich von ganzem Herzen.

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