Wir haben bei der BAFA 2022 BEG EM für Dachsanierung, Fenster und Kerndämmung beantragt. Die Rechnung des Dachs übersteigt bereits die 60 000€. Somit werden wir die anderen Maßnahmen über die Steuer fördern lassen. Gibt es eine Möglichkeit, die Differenz zwischen den Kosten der Dachsanierung (70 000€) und der Obergrenze der BEG EM (60 000€) noch über die Steuer einzureichen? Den Rechnungsbetrag sozusagen aufteilen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Laut BEG EM Richtlinie ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Der Fördergeber verlangt daher eine Bestätigung darüber, dass Sie für ein und dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung stellen oder gestellt haben. Möchten Sie BEG und Steuerbonus für unterschiedliche Maßnahmen (zum Beispiel Dach über BEG und Fenster über Steuerbonus) kombinieren, ist das problemlos möglich. Achten Sie dabei allerdings darauf, die Kosten eindeutig den einzelnen Förderprogrammen zuzuordnen, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.