Da wir ein Walmdach besitzen, welches wir energetisch sanieren möchten, kommen wir mit den 60.000 € Höchstförderbetrag pro Maßnahme durch die BAFA nicht aus. Man darf nicht Förderung und Steuervorteil gleichzeitig für eine Sanierung in Anspruch nehmen. Gilt das auch für einen Betrag, der die 60.000 € Höchstförderbetrag übersteigt? In unserem Fall werden das etwa 25.000-30.000 € sein.
Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es allerdings, geplante Maßnahmen auf die Programme zu verteilen. So können Sie zum Beispiel die Kosten für neue Fenster über den Steuerbonus fördern lassen und für die Dachdämmung BEG-Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.