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Expertenrat

Kann ich die BEG-WG- und die BEG-EM-Förderung parallel nutzen?

Frage von Steffen K. am 02.08.2025 

Ich kämpfe mich gerade durch den Förderdschungel und stelle mir die gleiche Frage wie Kimberly W. am 25.10.2022. Da ich das unten verlinkte Dokument mit Inkrafttreten datiert Anfang 2024 mit Rücknahme des „Kumulationsverbots“ von BEG-EM-Förderung und KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuss entdeckt habe, frage ich mich, ob man tatsächlich nun kombinieren kann, sprich Einzelmaßnahmen direkt fördern lassen und das Endergebnis eines EH-Standards insgesamt dann über einen vergünstigten KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuss sozusagen doppelt fördern lassen kann.

Meine Quelle: "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen(BEG EM) vom 21.12.2023, Fundstelle BAnz AT 29.12.2023, im Dokument unter "8.6 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen".

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Kombination ist möglich - eine doppelte Förderung hingegen nicht. Das heißt: Sie dürfen jede Maßnahme nur einmal fördern lassen, entweder über die BEG-EM- oder über die BEG-WG-Förderung. In der BEG-EM-Richtlinie heißt es daher explizit: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen." Trennen Sie Kosten und Aufträge bei der Antragstellung strikt, sodass es nicht zu einer Doppelförderung kommt, ist die gemeinsame Inanspruchnahme von BEG-EM- und BEG-EG möglich. Aus dem KfW-Merkblatt vom 25.01.2024 geht hervor, dass der Staat die BEG-WG-Richtlinie diesbezüglich nicht explizit ändert.

Beachten Sie aber bitte, dass es auch hier Einschränkungen gibt. So bekommen Sie den EE-Bonus bei der BEG-WG-Förderung nicht, wenn Sie die Heizung über die BEG-EM fördern lassen. Denn das würde einer verbotenen Doppelförderung entsprechen.

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