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Expertenrat

Kann ich Kosten aus der BEG-EM-Förderung in die BEG-WG-Förderung verschieben, wenn sie ansteigen?

Frage von Christoph H. am 21.11.2025 

Wenn ich KfW 261 u. BEG-EM kombiniere, ist dann der iSFP als Sanierung in einem Zuge zu erstellen u. erhalte ich dann auch den 5%-Bonus? Ist es möglich, wenn ich beim BEG-EM Antrag Fenster (20T€) u. Fassadendämmung (40 T€) angegeben habe u. im Nachgang sich die Kosten für die Fassadendämmung erhöhen (55 T €) die Kosten für die Fenster aus BEG-EM herauszunehmen u. über KfW 261 abzurechnen? Oder muss zwingend die beantragte Maßnahme auch im jeweiligen Förderprogramm abgerechnet werden? Ist eine Perimeterdämmung mit Bauwerkstrockenlegung bei einem unbeheizten Keller mit über die Fassadendämmung der Gebäudehülle förderbar? Muss diese Maßnahme dann explizit im iSFP mit aufgeführt sein oder reicht hier die normale Fassadendämmung aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine Kombination beider Angebote ist möglich. Sie können die förderbaren Kosten aber nicht im Nachhinein ändern. Es ist möglich, die Fenster aus der BEG-EM-Förderung herauszunehmen. Um die Kosten bei der BEG-WG-Förderung anzurechnen, dürfen Sie diese daher noch nicht beantragt haben. Gehört der Keller nicht zum beheizten Gebäude, sind Maßnahmen an diesem in der Regel nicht förderbar. Zählen Sie die Wände zur Wärme umschließenden Gebäudehüllfläche, können Sie Fördermittel für die Dämmung von Wänden gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume beantragen. Hierbei gilt anders als bei der Fassadendämmung ein U-Wert von 0,25 W/m²K.

Wir empfehlen, das Vorhaben im Detail mit den entsprechenden Fördergebern abzustimmen. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher und verlieren keine Förderansprüche. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013 (KfW) bzw. 06196 908-1625 (BAFA).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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