Wenn ich KfW 261 u. BEG-EM kombiniere, ist dann der iSFP als Sanierung in einem Zuge zu erstellen u. erhalte ich dann auch den 5%-Bonus? Ist es möglich, wenn ich beim BEG-EM Antrag Fenster (20T€) u. Fassadendämmung (40 T€) angegeben habe u. im Nachgang sich die Kosten für die Fassadendämmung erhöhen (55 T €) die Kosten für die Fenster aus BEG-EM herauszunehmen u. über KfW 261 abzurechnen? Oder muss zwingend die beantragte Maßnahme auch im jeweiligen Förderprogramm abgerechnet werden? Ist eine Perimeterdämmung mit Bauwerkstrockenlegung bei einem unbeheizten Keller mit über die Fassadendämmung der Gebäudehülle förderbar? Muss diese Maßnahme dann explizit im iSFP mit aufgeführt sein oder reicht hier die normale Fassadendämmung aus?
Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine Kombination beider Angebote ist möglich. Sie können die förderbaren Kosten aber nicht im Nachhinein ändern. Es ist möglich, die Fenster aus der BEG-EM-Förderung herauszunehmen. Um die Kosten bei der BEG-WG-Förderung anzurechnen, dürfen Sie diese daher noch nicht beantragt haben. Gehört der Keller nicht zum beheizten Gebäude, sind Maßnahmen an diesem in der Regel nicht förderbar. Zählen Sie die Wände zur Wärme umschließenden Gebäudehüllfläche, können Sie Fördermittel für die Dämmung von Wänden gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume beantragen. Hierbei gilt anders als bei der Fassadendämmung ein U-Wert von 0,25 W/m²K.
Wir empfehlen, das Vorhaben im Detail mit den entsprechenden Fördergebern abzustimmen. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher und verlieren keine Förderansprüche. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013 (KfW) bzw. 06196 908-1625 (BAFA).