Für eine Dachsanierung haben wir dieses Jahr einen BAFA Zuschuss in Höhe von 12.000 € erhalten (Einzelmaßnahme BEG EM). Demnach ist die Zuschussförderung für das Kalenderjahr 2021 ausgeschöpft.
(Leider ungeplant) beschäftigt uns jetzt die Frage, ob und wann ein weiterer Antrag für den Austausch der Ölheizung gestellt werden kann.
Lt. BAFA gilt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr. Nach meinem Verständnis ist es demnach möglich, einen Investitionszuschuss-Antrag für den Austausch der Ölheizung in 2022 zu stellen – ist das richtig? Kann ich den Antrag bereits dieses Jahr für 2022 stellen?
Nach Angaben des BMWi können Sie im nächsten Kalenderjahr, also im Jahr 2022, erneut einen Antrag auf Förderung stellen. Da die Beschränkung der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr gilt, ist die Antragstellung 2021 voraussichtlich nicht möglich. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie hier von den Experten des BAFA, die den Antrag letztlich auch freigeben müssen. Diese erreichen Sie über das Kontaktformular oder die Nummer 06196 / 908-1625.