Wir haben noch im August 2022 eine BEG-Förderung zum Austausch der Heizungsanlage beantragt und auch bewilligt bekommen (Pellet ersetzt Öl). Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Nun beabsichtigen wir aber, das Haus zu verkaufen. Können wir die Förderzusage quasi mitnehmen? Oder ist das gebunden an das "alte" Gebäude.
Den Standort der Maßnahme können Sie vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides oder im Laufe der Widerspruchsfrist (vier Wochen an Erhalt des Zuwendungsbescheides) ändern lassen. Informieren Sie Ihren Fördergeber dazu über die neue Adresse. Anschließend stellt dieser einen neuen Zuwendungsbescheid für die Förderung aus.
Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, können Sie den Standort der Maßnahme nicht mehr ändern. Die Förderung ist dann an das Gebäude gebunden. Möglich ist es aber, diese indirekt auf den Käufer zu übertragen.
Dazu gibt es zwei Wege: Entweder Sie lassen die Maßnahme ausführen, erhalten die Förderung und berücksichtigen das beim Kaufpreis. Oder Ihr Käufer führt die Arbeiten durch und Sie verpflichten sich vertraglich dazu, die Kosten zu übernehmen. Auch in diesem Fall wird die Förderung an Sie ausgezahlt. Die übrigen Kosten können Sie sich vom Käufer erstatten lassen.