Wir planen mehrere Sanierungsmaßnahmen an unserem selbstgenutzten EFH. Es soll u.a. das Dach neu eingedeckt, eine Solaranlage mit Speicher und eine Wärmepumpe neu installiert werden. Kann es hinsichtlich der Fördergelder hierbei zu Problemen wegen des Kumulierungsverbots kommen? In unserem Fall BAFA Dach 20% v. 60.000,-€, KfW 55% v. 30.000,- € und PV-Anlage steuerliche Förderung.
Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die Heizung beantragen und zudem die steuerliche Förderung für die PV-Anlage in Anspruch nehmen. Da die Maßnahmen voneinander unabhängig sind, gilt das Kumulierungsverbot nicht. Zu beachten ist, dass Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan benötigen, um bei der BAFA-Förderung 60.000 Euro an Kosten ansetzen zu können. Außerdem müssen Sie alle Aufträge und Rechnungen strikt trennen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Übrigens: Parallel zu BAFA- und KfW-Förderung können Sie auch einen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Im Beitrag "FAQ KfW-Heizungsförderung - die wichtigsten Fragen und Antworten" geben wir die wichtigsten Informationen dazu. Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Was kosten einzelne Sanierungsmaßnahmen?.