Wir haben im Januar 2022 einen Antrag auf Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle gestellt. Hatten mit unserem Energieberater sowohl über die Fenster als auch das Dach gesprochen. Nun wollten wir die Rechnungen einreichen und bekommen vom Energieberater gesagt, er habe nur den Austausch der Fenster ausgewählt. Im Zuwendungsbescheid ist dies nicht ersichtlich. Ist das Dach nun wirklich nicht förderfähig?
Wurde die Förderung der Dachdämmung tatsächlich nicht beantragt, erhalten Sie nachträglich leider keine BEG-Zuschüsse mehr.
Ihnen steht allerdings der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Diesen erhalten Sie für die Sanierung selbst genutzter und mindestens 10 Jahre alter Gebäude in Höhe von 20 Prozent. Insgesamt lassen sich so bis zu 40.000 Euro verteilt über drei Jahre von Ihrer Einkommenssteuer absetzen.
Ob Sie in diesem Fall eventuell auch Ansprüche gegenüber Ihrem Energieberater geltend machen können, lässt sich ohne Einblick in die Unterlagen nicht beurteilen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Anwalt für Bau- oder Vertragsrecht.