Ich möchte gerne die oberste Geschossdecke gegen den Dachraum (unbeheizt, Kriechboden) dämmen. Da die Dachdeckung nicht mehr intakt ist und Regen durchtropft, muss diese auch ausgetauscht werden. Sind die Kosten für die Dacharbeiten im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme "Dämmung oberste Geschossdecke" als Umfeldmaßnahmen förderfähig?
Welche Kosten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude anrechenbar sind, ist im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen aufgeführt. Unter Punkt 2.3 finden Sie dabei die Dämmung von Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen (Dachbodendämmung). Arbeiten am Dach sind dabei nicht als Umfeldmaßnahmen aufgeführt, weshalb wir davon ausgehen, dass Sie die entsprechenden Kosten hier nicht angeben können. Anders wäre es bei einer Dämmung der Dachflächen selbst. Nehmen Sie diese vor, sind alle in diesem Zuge am Dach anfallenden Arbeiten förderbar (siehe Punkt 2.2 des Infoblatts). Prüfen Sie daher, ob eine Dachdämmung (zum Beispiel Zwischensparrendämmung in Kombination mit Aufsparrendämmung) insgesamt nicht günstiger ist, da Sie hier deutlich mehr Kosten bei der Förderung angeben können.
Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region. Beantragen Sie Fördermittel für die Dachdämmung bzw. die Dachbodendämmung, benötigen Sie ohnehin einen Berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
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