In meinem 27-jährigen Haus im Ziegelbau (EG plus OG, Balkon, keine Dachfenster) möchte ich auf dem begehbaren Dachboden eine 80 mm Styrodur-Platten-Dämmung verlegen lassen. Bekommt man dafür eine Energieeinsparungs-Förderung?
Um Fördermittel für die Dachbodendämmung zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Mit den geplanten 80 Millimetern erreichen Sie einen Wert von rund 0,40 W/m²K, der abhängig von der aktuellen energetischen Situation auch besser ausfallen kann. Um die Förder-Anforderungen zu erreichen, wäre eine Dämmstärke von etwa 240 mm erforderlich, wenn bisher keine Dämmung vorhanden ist.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit 80 mm Geschossdeckendämmung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfehlen. Dieses fordert einen U-Wert von 0,24 W/m²K (ca. 140 mm Dämmung WLG035), wenn Sie Bekleidungen, Verschalungen oder Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken aufbringen. Ausgenommen sind Sie hier nur, wenn die maximale Dämmschicht technisch begrenzt ist oder dann, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater aus Ihrer Region darüber beraten, welche Pflichten und Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Ansprechpartner finden Sie dazu in unserer Experten-Datenbank.
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