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Expertenrat

Erhalte ich eine Förderung für die Dachbodendämmung mit 80 mm Styrodur?

Frage von Elke G. am 17.05.2022 

In meinem 27-jährigen Haus im Ziegelbau (EG plus OG, Balkon, keine Dachfenster) möchte ich auf dem begehbaren Dachboden eine 80 mm Styrodur-Platten-Dämmung verlegen lassen. Bekommt man dafür eine Energieeinsparungs-Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um Fördermittel für die Dachbodendämmung zu erhalten, muss diese einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Mit den geplanten 80 Millimetern erreichen Sie einen Wert von rund 0,40 W/m²K, der abhängig von der aktuellen energetischen Situation auch besser ausfallen kann. Um die Förder-Anforderungen zu erreichen, wäre eine Dämmstärke von etwa 240 mm erforderlich, wenn bisher keine Dämmung vorhanden ist.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit 80 mm Geschossdeckendämmung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfehlen. Dieses fordert einen U-Wert von 0,24 W/m²K (ca. 140 mm Dämmung WLG035), wenn Sie Bekleidungen, Verschalungen oder Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken aufbringen. Ausgenommen sind Sie hier nur, wenn die maximale Dämmschicht technisch begrenzt ist oder dann, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater aus Ihrer Region darüber beraten, welche Pflichten und Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Ansprechpartner finden Sie dazu in unserer Experten-Datenbank.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachbodendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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