Wir haben ein Haus aus 1971 gekauft und wollen nun den Dachboden dämmen, da dieser nur als Abstellraum dient. Die obere Geschossdecke ist aus Stahlbeton. Darauf liegt bereits 5 cm Styropor, welcher mit OSB-Platten begehbar gemacht wurden. Können wir auf den OSB-Platten nun weiter dämmen? Oder muss hier noch eine Dampfsperre dazwischen? Kann hier etwas gefördert werden?
Sie können eine Dämmung auf dem begehbaren Dachboden auflegen, ohne eine zusätzliche Dampfsperre etc. einbauen zu müssen. Nach oben können Sie die Dämmung offen lassen, mit OSB-Platten oder mit Bohlen auf Abstand abdecken. Letzteres ist dabei die Vorzugslösung, da eventuell vorhandene Feuchtigkeit so nach oben aus der Konstruktion entweichen kann.
Voraussetzung ist allerdings, dass die bestehende Dämmung trocken und intakt ist. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das für Sie prüfen. Diesen benötigen Sie auch, wenn Sie eine Förderung für die Dachbodendämmung beantragen. Diese bekommen Sie ab einem U-Wert von 0,14 W/m²K. Dazu ist eine etwa 20 cm starke Schicht eines Dämmstoffs der WLG 035 erforderlich. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" lesen Sie, wie Sie die Förderung richtig beantragen.
Erfüllen Sie die hohen technischen Voraussetzungen nicht, können Sie die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.