Ich beabsichtige, eine Dachbodendämmung vorzunehmen. Was kann ich als Eigentümerin als Zuschuss bekommen?
Wenn Sie die Vorgaben der Fördergeber erfüllen, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kosten zur Förderung der Dachbodendämmung beantragen. Haben Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt die Summe sogar auf 20 Prozent an. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor Maßnahmenbeginn beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
Die technischen Mindestvorgaben beziehen sich auf den U-Wert der Dachdämmung. Dieser darf einen Wert von 0,14 W/m²K nicht überschreiten. Diesen erreichen Sie mit 240 mm Dämmung der WLG 035. Durch den vorhandenen Deckenaufbau oder bei einer geringeren WLG kann die benötigte Dämmstärke auch geringer ausfallen.
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