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Expertenrat

Wie hoch sind die Baunebenkosten der Dachbodendämmung?

Frage von Waldemar R. am 08.02.2023 

Bei der energetischen Sanierungen gibt es die Möglichkeit auf staatliche Förderung. Auch die Baunebenkosten werden bis zu 20 % gefördert, etwa Gerüst, Kran, WC, Strom etc. bei Dachsanierung, z.B. Aufdach- oder Zwischensparrendämmung während Dachziegel Erneuerung.

Bei der Pflicht der Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es aber auch die Variante mit der Dachbodendämmung. Welche Baunebenkosten werden dann hier auch mit gefördert? Zwar sind die Bauwerke nicht direkt miteinander verknüpft, aber ich bin zwingend zum Dämmen verpflichtet, wenn ich die Dachziegel erneuern möchte.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es genau wie Fördermittel für die Dachdämmung nur, wenn Sie hohe technische Anforderungen an die energetische Qualität erfüllen. Diese sehen einen U-Wert von 0,14 W/m²K vor, der deutlich niedriger ist als im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert.

Erfüllen Sie die Anforderungen und bekommen eine Förderung über die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie die Baunebenkosten ebenfalls fördern lassen. Dazu gehören unter anderem folgende Positionen:

 

  • Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung
  • Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
  • Baustoffuntersuchung
  • Bautechnische Voruntersuchungen z. B. zum Aufbau der Gebäudehülle

Eine vollständige Übersicht finden Sie in der Liste förderbarer Maßnahmen.

Wie hoch die Kosten bei Ihnen ausfallen, lässt sich ohne Angaben zum Gebäude nicht sagen. Verlässliche Informationen erhalten Sie daher nur aus dem individuell kalkulierten Angebot eines Fachhandwerkers. Dieses bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dämmung von Dach und Dachboden herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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