Bei der energetischen Sanierungen gibt es die Möglichkeit auf staatliche Förderung. Auch die Baunebenkosten werden bis zu 20 % gefördert, etwa Gerüst, Kran, WC, Strom etc. bei Dachsanierung, z.B. Aufdach- oder Zwischensparrendämmung während Dachziegel Erneuerung.
Bei der Pflicht der Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es aber auch die Variante mit der Dachbodendämmung. Welche Baunebenkosten werden dann hier auch mit gefördert? Zwar sind die Bauwerke nicht direkt miteinander verknüpft, aber ich bin zwingend zum Dämmen verpflichtet, wenn ich die Dachziegel erneuern möchte.
Fördermittel für die Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es genau wie Fördermittel für die Dachdämmung nur, wenn Sie hohe technische Anforderungen an die energetische Qualität erfüllen. Diese sehen einen U-Wert von 0,14 W/m²K vor, der deutlich niedriger ist als im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert.
Erfüllen Sie die Anforderungen und bekommen eine Förderung über die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie die Baunebenkosten ebenfalls fördern lassen. Dazu gehören unter anderem folgende Positionen:
Eine vollständige Übersicht finden Sie in der Liste förderbarer Maßnahmen.
Wie hoch die Kosten bei Ihnen ausfallen, lässt sich ohne Angaben zum Gebäude nicht sagen. Verlässliche Informationen erhalten Sie daher nur aus dem individuell kalkulierten Angebot eines Fachhandwerkers. Dieses bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.
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