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Expertenrat

Bekomme ich eine Förderung für die Einblasdämmung, wenn ich den vom BAFA geforderten Wert nicht erreiche?

Frage von Sebastian K. am 11.12.2022 

Ich möchte meine obere Geschossdecke mit Zellulose (Einblasdämmung) dämmen lassen. Das vorliegende Angebot beinhaltet eine 20 cm dicke Schicht (WLG 0,038 W/m·K). Wenn ich auf den von der KfW geforderten Wert von 0,014 kommen möchte, sollte die Schicht 30 cm betragen. Meine Frage: Kann ich einen BAFA-Antrag auch ohne Energieberater stellen? Kann ich die Kosten dann anderweitig ansetzen? Steuervorteile?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Einhalten der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung zur Förderung der Dachbodendämmung. Erreichen Sie den U-Wert von 0,14 W/m²K mit einer Einblasdämmung nicht, können Sie daher auch keine Fördermittel beantragen. Ähnlich verhält es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung. Auch diesen gibt es nur, wenn Sie den genannten U-Wert erreichen. 


Die Antragstellung ohne Energieberater ist nur möglich, wenn Sie den Steuerbonus für sich nutzen. Zuschüsse oder Vergünstigungen sind in beiden Fällen zweckgebunden. Eine entsprechende Bestätigung erstellt Ihr Energieberater (BAFA-/BEG-Förderung) oder Ihr Fachhandwerker (Steuerbonus).

Erreichen Sie den U-Wert nicht, können Sie zumindest die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten eines Jahres. Anrechenbar sind maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachbodendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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