Ich möchte meine obere Geschossdecke mit Zellulose (Einblasdämmung) dämmen lassen. Das vorliegende Angebot beinhaltet eine 20 cm dicke Schicht (WLG 0,038 W/m·K). Wenn ich auf den von der KfW geforderten Wert von 0,014 kommen möchte, sollte die Schicht 30 cm betragen. Meine Frage: Kann ich einen BAFA-Antrag auch ohne Energieberater stellen? Kann ich die Kosten dann anderweitig ansetzen? Steuervorteile?
Das Einhalten der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung zur Förderung der Dachbodendämmung. Erreichen Sie den U-Wert von 0,14 W/m²K mit einer Einblasdämmung nicht, können Sie daher auch keine Fördermittel beantragen. Ähnlich verhält es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung. Auch diesen gibt es nur, wenn Sie den genannten U-Wert erreichen.
Die Antragstellung ohne Energieberater ist nur möglich, wenn Sie den Steuerbonus für sich nutzen. Zuschüsse oder Vergünstigungen sind in beiden Fällen zweckgebunden. Eine entsprechende Bestätigung erstellt Ihr Energieberater (BAFA-/BEG-Förderung) oder Ihr Fachhandwerker (Steuerbonus).
Erreichen Sie den U-Wert nicht, können Sie zumindest die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten eines Jahres. Anrechenbar sind maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr.
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