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Expertenrat

Ich möchte das Dach dämmen. Bekomme ich Fördermittel, wenn ich den geforderten U-Wert nicht erreiche?

Frage von Lars D. am 04.11.2020 

Ich habe aufmerksam alles durchgelesen, war auch gerade beim "Energiepiloten". 0,14 W/m²K ist wenig! Ich habe ein Doppelhaus, bei dem eine Dacherweiterung nicht möglich ist und kann nur eine Zwischensparrendämmung mit 140-160 mm einbringen. Ich kann nicht glauben, dass es hierfür keine Förderung gibt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Abhängig vom Dachaufbau und von den verwendeten Materialien erreichen Sie mit 160 mm Dämmung zwischen den Sparren einen U-Wert von etwa 0,27 W/m²K. Während das GEG einen Wert von 0,24 m²K vorgibt, fordern KfW und andere Fördergeber 0,14 W/m²K, um Fördermittel beantragen zu können.

Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen Sie nach Anlage 7 auch dann, wenn Sie die höchstmögliche Dämmschichtdicke mit Dämmstoffen der WLG 035 einbauen. Fördermittel für die Dachdämmung erhalten sie allerdings nur dann, wenn Sie den hohen U-Wert erreichen. Das setzt zum Beispiel eine zusätzliche Untersparrendämmung von 10 cm voraus.

Eine Alternative gibt es allerdings: Erfüllen Sie Fördervoraussetzungen nicht, können Sie zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen sie 20 Prozent der Handwerkerkosten über die Einkommensteuer erstattet.

Angebote von Fachhandwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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