Wir möchten das Dach unseres Hauses, Baujahr 1963, neu decken und dämmen lassen. Gibt es dafür eine Förderung?
In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent zur Förderung der Dachdämmung, den Sie vor Maßnahmenbeginn beantragen müssen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Nachträglich besteht alternativ die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abzusetzen. Möchten Sie vom Steuerbonus für die Sanierung Gebrauch machen, benötigen Sie eine Bestätigung zur fachgerechten Ausführung von Ihrem Fachhandwerker, bevor Sie die Mittel über Ihre Steuererklärung in Anspruch nehmen.
In beiden Fällen ist bei der Dachdämmung ein U-Wert von 0,14 W/m²K zu erreichen. Verfehlen Sie diesen Wert, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das richtig funktioniert.