Ich habe eine Frage zur Bodendämmung einer Dachterrasse. Aufgrund der verbauten Terrassenfenster, kann die Dämmung nur so ausgeführt werden, dass der erforderliche U-Wert der Flachdachdämmung nicht erreicht werden kann. Kann diese Maßnahme trotzdem gefördert werden, da der bauseitige Aufwand zu groß wäre, alles für den erforderlichen U-Wert anzupassen? Und falls ja, wie muss dies bei dem TPN begründet bzw. angegeben werden?
Erreichen Sie den geforderten U-Wert nicht, ist eine Förderung über die BEG-EM-Förderung oder den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht möglich. Ausnahmen wie bei den GEG-Anforderungen gibt es hier keine. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, wenn es sich um eine Maßnahme an selbst genutztem Wohnraum handelt.
Eine Ausnahme besteht unter Umständen, wenn Sie weitere Bereiche dämmen. In diesem Fall können Sie für eine Dachdämmung etwa einen mittleren U-Wert annehmen. Damit wäre es möglich, die Vorgaben in Teilbereichen nicht zu erfüllen. Im beschriebenen Fall kommt diese Ausnahme aller Voraussicht nach allerdings nicht zum Tragen, da es sich um ein einzelnes Bauteil handelt.