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Expertenrat

Bekommen wir Zuschüsse für die Dachdämmung als Eigentümergemeinschaft?

Frage von Lore L. am 04.12.2020 

Hat eine Eigentümergemeinschaft als Gesamtantragsteller ebenso Anspruch auf Zuschüsse für die Dachdämmung? Wenn ja, ist bzgl. des Antrages etwas besonders zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind. Ist das der Fall, stellt ein Bevollmächtigter oder der Hausverwalter den Antrag für Vorhaben am Gemeinschaftseigentum über das KfW-Zuschussportal. Dazu ist eine Vollmacht der Eigentümer erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Förderung der Dachdämmung vor dem Beginn der Sanierung beantragen und auch einen Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste zurate ziehen. Der Energieberater prüft das Vorhaben und bestätigt gegenüber der Förderbank, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu stellt er eine BzA-ID aus, die Sie für die Antragstellung im Zuschussportal der KfW benötigen.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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