Hat eine Eigentümergemeinschaft als Gesamtantragsteller ebenso Anspruch auf Zuschüsse für die Dachdämmung? Wenn ja, ist bzgl. des Antrages etwas besonders zu beachten?
Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind. Ist das der Fall, stellt ein Bevollmächtigter oder der Hausverwalter den Antrag für Vorhaben am Gemeinschaftseigentum über das KfW-Zuschussportal. Dazu ist eine Vollmacht der Eigentümer erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Förderung der Dachdämmung vor dem Beginn der Sanierung beantragen und auch einen Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste zurate ziehen. Der Energieberater prüft das Vorhaben und bestätigt gegenüber der Förderbank, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu stellt er eine BzA-ID aus, die Sie für die Antragstellung im Zuschussportal der KfW benötigen.
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