Vor ein paar Monaten hatte ich Ihnen nach einem netten, informativen Gespräch am Telefon, 3x Kaffee ausgegeben und würde Ihnen für meine nächste Frage wieder n Kaffee spendieren - egal ob die Antwort positiv oder negativ für mich ausfällt ;-)
Ein befreundeter Kleinunternehmer (Dachdecker) hat mir die Dachdämmung angeboten. Hierbei würde ich die Rechnung seines Fachhändlers (für das zuvor von ihm ausgewählte Material) an mich adressiert erhalten und den Betrag direkt an den Fachhandel überweisen. Nach erfolgter Durchführung der Arbeiten erhalte ich dann von dem Kleinunternehmer die Rechnung für die damit verbundenen Lohnarbeiten, jedoch ohne MwSt., da er als Kleinunternehmer bis zu einer bestimmten Summe im Jahr nicht MwSt.-pflichtig wäre. Nun meine Frage: kann ich am Ende des Tages beide og. Rechnungen bei der BAFA für die BEG-Förderung einreichen oder muss ich mir einen Unternehmer suchen, der Material und Lohn auf einer Rechnung ausweist, damit es förderfähig ist?
Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu bekommen. Wichtig ist, dass Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Das prüft ein Energieberater, den Sie zwingend in das Fördervorhaben einbinden müssen. Wie Sie die Förderung der Dachdämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Herzlichen Dank für die Antwort 🙂 Ich bin just aus dem Urlaub zurück und werde nun mein Versprechen erfüllen und einen weiteren Kaffee spendieren.