Wir haben einen iSFP und planen seit 2022 die Sanierung mit Umbau unseres EFH. Die Kosten insbesondere des Dachs übersteigen dennoch die förderbaren Kosten (aktuell jedes Jahr einen Zuwendungsbescheid). Kann man die Maßnahmen im Dach (Dachflächen von Schrägdächern mit Kehlbalkenlage sowie oberste Geschossdecke und Wände gegen unbeheizte Dachräume) welche wir 2022 beantragten, noch dieses Jahr erneut beantragen?
Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für unterschiedliche Orientierungen beantragen, ist eine erneute Antragstellung möglich. Wir empfehlen, das Vorhaben zuvor mit Ihrem Energieberater und dem Fördergeber zu besprechen, um Stolperfallen zu vermeiden. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.