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Expertenrat

Können wir erneut Fördermittel für die Dachdämmung beantragen, wenn wir bereits 2022 einen Antrag gestellt haben?

Frage von Tobias D. am 19.03.2025 

Wir haben einen iSFP und planen seit 2022 die Sanierung mit Umbau unseres EFH. Die Kosten insbesondere des Dachs übersteigen dennoch die förderbaren Kosten (aktuell jedes Jahr einen Zuwendungsbescheid). Kann man die Maßnahmen im Dach (Dachflächen von Schrägdächern mit Kehlbalkenlage sowie oberste Geschossdecke und Wände gegen unbeheizte Dachräume) welche wir 2022 beantragten, noch dieses Jahr erneut beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für unterschiedliche Orientierungen beantragen, ist eine erneute Antragstellung möglich. Wir empfehlen, das Vorhaben zuvor mit Ihrem Energieberater und dem Fördergeber zu besprechen, um Stolperfallen zu vermeiden. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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