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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für die Dachdämmung nachträglich beantragen?

Frage von Dabas T. am 09.09.2022 

Ich habe am 10.08.22 das Dach neu gemacht. Bekomme ich was dazu?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich können Sie nur einen Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Haben Sie das Dach dämmen lassen und einen U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser erreicht, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den Steuerbonus für die Sanierung. Dabei können Sie 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen.

Ohne technische Vorgaben, die über die GEG-Anforderungen hinausgehen, bleibt ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.

BEG Fördermittel für die Dachdämmung erhalten Sie leider nicht. Diese hätten Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen müssen.

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