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Expertenrat

Welche Fördermittel erhalten wir für die Dachdämmung an unserem Haus?

Frage von Dirk B. am 28.01.2020 

Wir möchten dieses Jahr das Dach unserer letztes Jahr gekauften Immobilie erneuern. Hierbei handelt es sich um ein ungedämmtes Asbestdach. Als Dämmung sind 140 mm (U-0.23) Aufsparrendämmung geplant. Der Gesamtaufwand für unser ca. 600 m 2 Dach beträgt etwa 150k €. Da sich dieses Jahr die Förderungen deutlich geändert haben, möchten wir gerne wissen, welche Förderungen man für die Dämmung bzw. die Sanierung bekommen kann.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um Fördermittel für die Dachdämmung oder die energetische Gebäudesanierung ist zunächst zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden.

In Nichtwohngebäuden bekommen Sie zum Beispiel zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen über das Programm 276 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erreicht das Dach bei der Sanierung einen U-Wert von 0,14 W/m²K (0,25 W/m²K bei auf 12 bis 19 °C beheizten Gebäuden), bekommen Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Die Beantragung der Mittel muss vor dem Beginn der Sanierung zusammen mit einem Energieberater erfolgen. Ansprechpartner ist Ihre Bank.

Geht es um die Sanierung von Wohngebäuden, bekommen Sie über das KfW-Programm 430 einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten. Die Mittel sind vor der Sanierung mit einem Energieberater über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Zuschüsse gibt es allerdings nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen.

Für größere Wohngebäude bekommen Sie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent. Die Beantragung der Förderung aus dem Programm 152 der KfW muss dabei wie bei Nichtwohnbereich vor dem Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater bei Ihrer Hausbank erfolgen.

Alternativ zur KfW-Förderung gibt es für Sanierungsarbeiten am selbst genutzten Wohneigentum einen neuen Steuerbonus. Dabei können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Die absetzbare Summe ist dabei auf insgesamt 40.000 Euro begrenzt.

Ganz gleich, für welches Programm zur Sanierungsförderung Sie sich entscheiden: Die technischen Anforderungen sind heute immer gleich. Neben der Dachdämmung können Sie dabei auch andere Dämmarbeiten am Haus sowie den Austausch von Fenstern und Türen fördern lassen. Für eine neue Hybrid- oder Umweltheizung erhalten Sie inzwischen hohe Zuschüsse von 20 bis 45 Prozent über die geänderte BAFA-Förderung zum "Heizen mit erneuerbaren Energien". Die Mittel sind in Wohn- und Nichtwohngebäuden erhältlich und vor der Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA-Webseite zu beantragen.

Geht es um eine Asbestsanierung, können Sie die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Das gilt zumindest dann, wenn ein Gutachter die Notwendigkeit der Asbestsanierung bestätigt hat.

Unser Tipp: Um keine Fördergelder auszulassen, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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