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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für den Dachgeschossausbau und den Einbau neuer Fördermittel?

Frage von Petra G. am 16.01.2020 

Ich möchte ein Dachgeschoss in einem Gebäude Baujahr 1898 ausbauen und Fenster einbauen. Ich interessiere mich für einen Zuschuss. Was muss ich tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Zuschuss bekommen Sie in diesem Fall von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn Sie das Dach dämmen und/oder neue energiesparende Dachfenster einbauen. Insgesamt übernimmt der Staat dabei 20 Prozent der Sanierungskosten von maximal 50.000 Euro. Der Zuschuss ist auf 10.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. (Gültig bei Beantragung ab 24.01.2020, vorher beträgt der Zuschuss 10 Prozent)

Um die Kosten der Dachdämmung anrechnen zu können, muss das Schrägdach einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Bei Gaubendächern und Gaubenwangen ist hingegen ein U-Wert von 0,20 W/m²K ausreichend. Die neuen Fenster sind förderfähig, wenn diese einen U-Wert von 1,0 W/m²K oder besser erreichen.

Möchten Sie die Fördermittel beantragen, müssen Sie zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beauftragen. Der Experte prüft die geplanten Maßnahmen und bestätigt gegenüber der KfW, dass Sie die technischen Anforderungen einhalten. Dazu erstellt der Berater eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) mit der Sie die Förderung dann über das KfW-Zuschussportal beantragen können.

Alternativ zur Zuschussförderung können Sie auch den neuen Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Halte Sie die hohen technischen Anforderungen nicht ein, besteht auch die Möglichkeit, die Handwerkerkosten der Sanierung von der Steuer abzusetzen. Dabei zieht das Finanzamt 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuerlast ab. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Suchen Sie nach Angeboten für die geplanten Arbeiten, bekommen Sie diese über unsere Online-Angebots-Tools für neue Fenster und Dämmarbeiten.

Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln bekommen Sie außerdem über den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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