Ich habe neue Dachfenster bekommen und zusätzlich Außenjalousien mit Funksteuerung. Mein Energieberater erklärt sie für nicht zuschussfähig. Stimmt dieses?
Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser bereits vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen ist.
Nachträglich können Sie jedoch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen und 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K (Dachflächenfenster) aufweisen. Anrechnen können Sie auch die Kosten der Außenjalousien, sofern es sich dabei um Verschattungselementen nach DIN 4108-2 handelt. Hersteller bestätigen die Einhaltung der Vorgabe.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie unter Umständen die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen.
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