Ich habe ein Haus gekauft. Das Dachgeschoss ist zu klein, um ausgebaut zu werden. Deshalb macht eine Dachdämmung keinen Sinn. Es müsste aber die Dacheindeckung von Wohnhaus und Nebengebäude erneuert werden. Welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür?
Nach aktuell gültiger Energieeinsparverordnung sind Sie dazu verpflichtet zumindest die oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachgeschoss so zu dämmen, das die Decke einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreicht. Die Pflicht gilt auch dann als erfüllt, wenn anstatt der Decke das Dach bei der Sanierung gedämmt wird. (Nachzulesen in § 10 Absatz 3 EnEV 2014)
Eine Förderung für die neue Dacheindeckung gibt es nur, wenn gleichzeitig auch eine Dämmung angebracht wird. Möglich ist dabei entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein einmaliger Zuschuss von 10 Prozent bis zu 5.000 Euro. Weitere Informationen zur Dachdämmung gibt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "KfW-Förderung schließt auch neue Dacheindeckung ein".
Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. Die jährliche Steuerlast kann dabei um bis zu 1.200 Euro gesenkt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten für Material und Arbeitsleistung dabei getrennt in der Rechnung aufzuführen sind. Weitere Informationen zum Steuerbonus gibt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"