Wenn ein Bestandsgebäude (Bauantrag vor mehr als 5 Jahren) noch nicht verputzt ist und derzeit einen u-Wert von 0,21 hat und es durch einen Dämmputz und Innenputz auf den geforderten u-Wert von 0,20 gebracht werden kann, wird das dann auch gefördert? Ich denke ja. Der Energieberater ist zögerlich.
Die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) enthält keine Vorgaben dazu, wie Sie die Fassadendämmung durchführen müssen. Wichtig ist lediglich, dass Sie bei der Erneuerung der Außenwand einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass das Vorhaben förderfähig ist.
Eine rechtssichere Antwort geben in diesem Fall jedoch nur die Experten des BAFA, die Ihren Antrag letztlich prüfen und freigeben. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.