Unser Haus (z.Z. leer) mit roten Backsteinziegeln ist von 1911. Der Handwerker schlägt eine Innendämmung mit 60 mm Calciumsilicat und 2-fach verglasten Fenstern vor, um keine Schimmelbildung zu erhalten. Gibt es hierfür eine Förderung? Wie sieht es im Dachgeschoss aus? 3-fach-Fenster, mehr Dämmung auf der Geschossdecke und zwischen den Sparren wären hier möglich.
Die vorgeschlagene Dämmung ist leider nicht ausreichend, um Fördermittel für die Maßnahme zu erhalten. Handelt es sich um ein Baudenkmal, würden Sie einen U-Wert von 0,45 W/m²K benötigen. Mit der vorgeschlagenen Innendämmung liegen Sie bei etwa 0,55 W/m²K. Wir empfehlen, den Punkt mit einem Energieberater zu besprechen, um mit konkreten Werten und einer etwas besseren Dämmung, die Vorgaben zur Förderung der Fassadendämmung doch zu erreichen. Handelt es sich nicht um ein Baudenkmal, liegt der Grenzwert bei 0,2 W/m²K. Das ist mit einer Innendämmung in aller Regel nicht zu erreichen.
Für die Dachbodendämmung ist eine Förderung möglich, wenn Sie einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Dazu ist eine Zwischensparrendämmung von etwa 25 bis 30 cm (Kombination aus Zwischensparren- und Aufsparrendämmung) nötig. Bauen Sie die Fenster neu ein, bekommen Sie auch für den Fenstertausch eine Förderung. Voraussetzung ist, dass die neuen Elemente einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen (1,4 W/m²K im Baudenkmal).
Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM-Förderung. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie diese richtig beantragen.
Erfüllen Sie die Fördervorgaben nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Unser Tipp: Beginnen Sie die Sanierung mit einer vom BAFA geförderten Energieberatung. Auf diese Weise erfahren Sie, welche Maßnahmen den größten Nutzen bringen und welche Fördermittel im einzelnen zur Verfügung stehen.