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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für einen neuen Heizkörper, die Dämmung einer Nische und das neue Fenster?

Frage von Jürgen A. am 09.02.2023 

Weil sich im Wandbereich unseres Schlafzimmerfensters dunkle Flecken zeigten, haben wir einen Gutachter um Rat gebeten. Ergebnis: Wir haben Wärmebrücken im Fensterbereich. Außerdem bemängelt das Gutachten, dass unser Heizkörper unter dem Fenster in einer Nische ist. Die Empfehlung ist eine Wärmedämmung in der Nische, der Heizkörperaustausch und die Fenstererneuerung.

Ich habe mir bei einer Tischlerfirma ein Angebot für ein neues Fenster, bei einem Heizungsinstallateur für einen neuen Heizkörper und bei einer großen Malerfirma ein Angebot für Silikatplatten eingeholt.

Gerne wüsste ich, inwieweit diese Maßnahmen gefördert werden. Wir haben einen Bausparvertrag gekündigt (7.000,00 €) und hoffen damit auszukommen, möchten eigentlich ohne Kredit auskommen. Gerne wüsste ich, ob es eine Förderung für uns geben kann und welche Antragsformulare auszufüllen sind.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zur Förderung der neuen Fenster und für das Dämmen der Heizkörpernische (Umfeldmaßnahme beim Fenstertausch) können Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent beantragen. Voraussetzung ist, dass das neue Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreicht und die Kosten einen Betrag von mindestens 2.000 Euro (brutto) übersteigen.

Fördermittel für den neuen Heizkörper können sie über den Schwerpunkt "Förderung der Heizungsmodernisierung" der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen. Möglich ist das jedoch nur in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich.

Kommen die Förderangebote für Sie infrage, benötigen Sie zunächst die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Anschließend können Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Ohne einen Energieberater können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wobei die gleichen Voraussetzungen gelten.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben der Fördergeber nicht, bleibt Ihnen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistung eine Alternative. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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