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Expertenrat

Wird der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage gefördert?

Frage von Birgit K. am 27.01.2017 

Wir interessieren uns für den Einbau einer dezentralen Lüftung. Sie beschreiben im Beitrag "Acht Irrtümer über kontrollierte Wohnraumlüftung", dass man für den Einbau einer Lüftungsanlage Fördergelder sowie zinsgünstige Darlehen durch die KfW erhalten kann. Können Sie uns bitte hierzu nähere Angaben machen? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Förderung zu erhalten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage in einem Haus, für das der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde, kann über die KfW-Programme 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" und 151/152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" gefördert werden. Während Sie über das Programm 151/ 152 ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, bekommen Sie über das Programm 430 einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Förderung vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieberater beantragt wird. Das Darlehen ist über die Hausbank zu beantragen, der Zuschuss hingegen direkt bei der KfW.

Einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Erreichen die Geräte eine Leistungsaufnahme von maximal 0,45 Watt/(m³/h) muss die dezentrale Lüftungsanlage mindestens 80 Prozent der Abwärme über einen sogenannten Wärmerückgewinner nutzen können. Erreicht die Anlage dagegen eine Leistungsaufnahme von maximal 0,35 Watt/(m³/h), genügt ein Wärmebereitstellungsgrad des Wärmerückgewinners von 75 Prozent. 


Darüber hinaus müssen die Geräte den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie entsprechen.. 


Während ein Fachhandwerker die Einhaltung aller Anforderungen in einer sogenannten Fachunternehmererklärung bestätigen muss, ist außerdem nachzuweisen, dass Ihr Gebäude über die geforderte Dichtheit verfügt. Möglich ist das mit einer Blower-Door-Messung.

Weitere Informationen zum Thema gibt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnungslüftung"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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