Expertenrat

Wie bekomme ich Fördermittel für eine neue Dusche?

Frage von Reinhard M. am 18.02.2019 

Ich möchte meine Dusche sanieren lassen. Eigentumswohnung-Baujahr 2005. Würde gern einen Antrag stellen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie über das Programm 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Sanierungskosten für die neue Dusche. Wichtig ist, dass diese den technischen Anforderungen der Förderbank entspricht. So muss die neue Dusche bodengleich sein. Ist das nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um maximal 20 mm abgesenkt sein. Die Übergänge sollten dabei geneigt sein. Der Duschplatz muss außerdem über rutschfeste oder rutschhemmende Bodenbeläge verfügen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und die Mittel über das Onlinezuschussportal der KfW beantragen. Wichtig ist, dass Sie das noch vor dem Beginn der Sanierung erledigen. Gibt die Bank grünes Licht, können Sie die Arbeiten beauftragen. Zeitgleich müssen Sie sich auch im KfW-Portal identifizieren. Ist die Dusche eingebaut, laden Sie die Rechnungen in das KfW-Portal hoch. Die Experten prüfen alles und zahlen den Zuschuss aus.

Kommt die KfW-Förderung nicht infrage, können Sie auch die Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Auf diese Weise bekommen Sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) vom Finanzamt erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Weitere Informationen zur barrierefreien Badsanierung finden Sie im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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