Wir sanieren ein Bestandshaus und haben dafür auch einen ISFP von einem Energieberater erstellen lassen. Dieser umfasst 5 Maßnahmenpakete (mit mehreren Maßnahmen pro Paket) und wir würden letztendlich ein EH 70 EE erreichen. Wenn wir lediglich die ersten 4 Maßnahmenpakete umsetzen, würden wir ein EH 85 EE erreichen. Wir gehen nun erst einmal defensiv dran und haben einen KFW-Kredit für das EH 85 EE beantragt.
Nun zur Frage: Im vierten Maßnahmenpaket sind eine Lüftungsanlage sowie eine Kellerdämmung geplant. Ursprünglich waren beide Maßnahmen geplant, wie im ISFP beschrieben. Nun überlegen wir jedoch, dass wir ggf. die Lüftungsanlage weglassen. Dann würden wir jedoch wahrscheinlich nicht mehr das EH 85 EE erreichen, aber ggf. das Niveau eines EH 100 EE.
Erhalten wir dann noch den Tilgungszuschuss für ein EH 100 EE oder erhalten wir gar keine Förderung, weil wir das ursprünglich erreichte Niveau eines EH 85 EE nicht erreicht haben und unser Antrag sich auf eine EH 85 EE bezogen hatte?
Unser Energieberater weiß das leider auch nicht so recht.
Erreichen Sie die beantragte Effizienzhaus-Klasse nicht, ist eine Änderung des Antrags bzw. der Förderbestätigung möglich. Sie erhalten die Förderung weiterhin, jedoch zum niedrigeren Fördersatz. Kontaktieren Sie Ihre Bank bzw. die Experten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Rufnummer 0800/539-9007, um die Änderung zu besprechen.
Wichtig zu wissen: Eine Änderung des Förderantrags zu einer höheren Effizienzhaus-Stufe ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie den Antrag nur zurückziehen und neu stellen. Die Sperrfrist von 6 Monaten gilt dabei nicht, da es sich nicht um ein identisches Fördervorhaben handelt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Effizienzhaus-Sanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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