Wir bauen ein Haus in Holzständerbauweise und haben im Januar 2022 die Zusage zur KFW55+EE (KfW 461) Förderung erhalten. Lt. Energieberater ist die Einhaltung des sommerl. Wärmeschutzes Voraussetzung dazu. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das? Welcher außen angebrachte Sonnenschutz ist zulässig? Wir würden gerne Außenvorhänge anbringen.
Unter Punkt 16.08 in den technischen FAQ zur Förderung von Effizienzhäusern ist zu lesen: "Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist bei Effizienzhäusern/-gebäuden im Neubau und in der Sanierung nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 nachzuweisen.". Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie den entsprechenden Nachweis also führen.
Um die Anforderungen zu erfüllen, gibt es dabei grundsätzlich einen großen Spielraum. So kommen neben verschiedenen innen liegenden Verschattungseinrichtungen auch Vordächer, Markisen oder Rollos auf der Außenseite der Fenster zum Einsatz. Was in Ihrem Fall nötig ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Zu berücksichtigen sind dabei Faktoren wie die Lage, die Orientierung oder die Geometrie der Fenster selbst.
Ihr Energieberater erstellt hierzu ein Konzept sowie den für die Förderung erforderlichen Nachweis. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, empfehlen wir auch unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.